Immobilieneigentümer in Spanien, die planen, ihre Immobilien kurzfristig zu vermieten, sollten ihr Wissen über die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen aktualisieren. Das neue Gesetz Nr. 1/2025, das am 3. April 2025 in Kraft tritt, bringt erhebliche Änderungen im Immobilienrecht und insbesondere bei der touristischen Vermietung mit sich. Zunächst einmal müssen Immobilieneigentümer die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholen, bevor sie ein kurzfristiges Vermietungsgeschäft aufnehmen können.
Welche Änderungen wurden vorgenommen?
Die beiden wichtigsten Änderungen sind:
- Artikel 7, Absatz 3: Die touristische Vermietung von Immobilien wird nur noch möglich sein, wenn der Eigentümer die ausdrückliche Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einholt. Bisher reichte es aus, wenn die Vermietung nicht verboten war, jetzt ist eine formelle Zustimmung erforderlich.
- Änderung von Artikel 17, Absatz 12: Für die Genehmigung einer touristischen Vermietung ist die Zustimmung von mindestens 3/5 der Eigentümer der Gemeinschaftsmitglieder erforderlich. Die Entscheidung über die Vermietung kann mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Nach der Bekanntgabe der Abstimmung haben die Mitglieder der Gemeinschaft 20 Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Das Ausbleiben einer Antwort wird als Zustimmung gewertet.
Was sollte nach dem 3. April 2025 getan werden?
Immobilienbesitzer, die eine touristische Vermietung planen, sollten:
- Stellen Sie einen Antrag auf eine Versammlung der Eigentümergemeinschaft, um formell einen Antrag auf Genehmigung der touristischen Vermietung zu stellen.
- Erhalten Sie die Unterstützung von mindestens 3/5 der Stimmen der Gemeindemitglieder.
- Warten Sie 20 Tage, nachdem das Protokoll der Sitzung verteilt wurde, damit die Mitglieder der Gemeinschaft ihre Einwände äußern können. Das Ausbleiben einer Antwort wird als Zustimmung gewertet.
- Die Vermietung von Immobilien zu touristischen Zwecken ohne die Zustimmung der Gemeinde ist verboten, auch wenn die Aktivität nicht ausdrücklich verboten ist.
Was ist mit bereits ausgestellten Lizenzen?
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend, d.h. Vermieter, die vor dem 3. April 2025 eine Lizenz erhalten haben, müssen keine weitere Lizenz beantragen, es sei denn, die Vermietergemeinschaft hat zuvor die touristische Vermietung verboten.
Hat der Gemeindepräsident das Recht, eine nicht genehmigte Vermietung zu stoppen?
Ja, der Präsident einer Eigentümergemeinschaft kann die Einstellung einer touristischen Vermietung anordnen, wenn die Vermietung nicht zuvor von der Gemeinschaft genehmigt wurde. Um rechtliche Schritte gegen einen Eigentümer einzuleiten, muss der Präsident die Zustimmung des Gemeinschaftsvorstandes einholen.
Was ist zu tun?
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer:
- Betreiben Sie Ihren Betrieb vor dem 3. April 2025. – Beantragen Sie eine Lizenz für die touristische Vermietung, wenn die Eigentümergemeinschaft kein Verbot verhängt hat.
- Sichern Sie sich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft – Holen Sie eine formelle Genehmigung ein, um mögliche Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.
- Konsultation eines Anwalts – Es ist ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der Ihnen bei der Beantragung der Genehmigung und der Touristenlizenz hilft.
Wenn Sie eine Immobilie besitzen und beabsichtigen, diese an Touristen zu vermieten, ist es am besten, wenn Sie jetzt die entsprechenden Schritte unternehmen, damit Sie sich in Zukunft nicht rechtlichen Problemen aussetzen.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um herauszufinden, wie wir Ihnen helfen können, das volle Potenzial Ihrer Immobilie im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung auszuschöpfen.
