Der Kauf einer Immobilie in Spanien im Jahr 2026 ist mit bestimmten steuerlichen Verpflichtungen verbunden. Ganz gleich, ob Sie planen, dauerhaft in Spanien zu leben, eine Zweitwohnung zu kaufen oder zur Miete zu investieren, die Kenntnis der Steuervorschriften kann Ihnen helfen, Fehler und unnötige Kosten zu vermeiden.
Nachstehend finden Sie aktuelle Informationen über Steuern in Spanien im Jahr 2026 – in einem zugänglichen, strukturierten Format.
Steuerliche Ansässigkeit in Spanien – wer ist ansässig und wer ist nicht ansässig?
Einer der Schlüsselbegriffe ist der steuerliche Wohnsitz in Spanien.
Eine Person wird als steuerlich ansässig betrachtet, wenn:
- sich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhält, oder
- einen Lebensmittelpunkt oder ein wirtschaftliches Interesse in Spanien hat
Diejenigen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden als Nicht-Residenten behandelt, was sich unmittelbar auswirkt:
- Steuersätze
- Absetzbarkeit der Kosten
- Abwicklungsmethode
Einkommensteuer auf Immobilien in Spanien (IRNR / IRPF)
Steuer auf nicht vermietete Immobilien
In Spanien gibt es eine sogenannte unterstellte Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass der Eigentümer auch dann Rechenschaft ablegen muss, wenn die Immobilie kein echtes Einkommen generiert.
- Nicht in der EU ansässige Personen: 19%
- Nicht-EU-Bürger: 24%.
- Einwohner: Abrechnung im Rahmen des jährlichen IRPF
Dies ist eine der Steuern, die von ausländischen Eigentümern am häufigsten übersehen wird.
Steuer auf Mietobjekte in Spanien
Vermietete Immobilien in Spanien sind im Jahr 2026 unabhängig von der Dauer des Mietvertrags steuerpflichtig.
- Nicht in der EU ansässige Personen können Kosten absetzen (IBI, Gemeinschaft, Versorgungsleistungen, Versicherung)
- Nicht-EU-Bürger haben kein Recht auf Vorsteuerabzug
- Mieteinnahmen werden vierteljährlich abgerechnet
Dies gilt sowohl für langfristige als auch für touristische Vermietungen.
Touristische Vermietungen und Steuern in Spanien im Jahr 2026
Ab 2026 werden die Kontrollen für Kurzzeitvermietungen viel strenger sein.
In der Praxis bedeutet dies:
- Verpflichtung zum Besitz einer Touristenlizenz (falls erforderlich)
- Registrierung von unbeweglichem Vermögen
- Verpflichtung zur vollständigen Verbuchung der Einkünfte
Die Nichtbegleichung von Rechnungen kann zu hohen Geldstrafen führen.
Grundsteuer in Spanien – IBI
IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist eine lokale Grundsteuer, die jeder Eigentümer zahlen muss.
- Satz abhängig von Gemeinde und Katasterwert
- normalerweise zwischen 0,4% und 1,1%
- einmal pro Jahr zahlbar
Steuer auf den Verkauf von Immobilien in Spanien
Der Verkauf von Immobilien in Spanien zieht eine Besteuerung des Gewinns nach sich.
- Nicht-Residenten: 3% des Verkaufswertes als Vorauszahlung abgezogen
- Einwohner: nach der IRPF-Skala berechnete Steuer
Darüber hinaus kann Folgendes gelten:
- plusvalía municipal – lokale Steuer, abhängig von der Dauer des Eigentums an der Immobilie
Vermögenssteuer in Spanien und Solidaritätssteuer
Im Jahr 2026 ist sie immer noch in Kraft:
- Vermögenssteuer(Impuesto sobre el Patrimonio)
- Solidaritätszuschlag für Menschen mit hohem Vermögen
Die Verpflichtung, sie zu zahlen, hängt davon ab:
- Wert der Vermögenswerte
- Region
- steuerlicher Wohnsitzstatus
Die häufigsten Steuerfehler von Immobilienbesitzern in Spanien
- keine Abrechnung „weil die Immobilie leer steht“
- nicht gemeldete touristische Vermietung
- Unkenntnis der Unterschiede zwischen Gebietsansässigen und Nicht-Gebietsansässigen
- die sich auf Informationen von vor einigen Jahren stützen
Steuern in Spanien 2026 – eine Zusammenfassung
Die Steuern in Spanien im Jahr 2026 sind nicht kompliziert, aber sie erfordern Aufmerksamkeit und Regelmäßigkeit. Eine gut geplante Steuerstruktur ermöglicht es Ihnen, Ihr Eigentum ohne Stress oder das Risiko von Strafen zu genießen.
Wenn Sie planen, eine Immobilie in Spanien zu kaufen, zu verkaufen oder zu vermieten, lohnt es sich, die Unterstützung von Menschen in Anspruch zu nehmen, die die rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten vor Ort kennen.
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